DAAD-Stipendium

Hier erfährst Du Details zum DAAD-Stipendium - intern auch als Projektstipendium bezeichnet - für das Du Dich im Rahmen des FDIBA-FIN Doppelabschluss-Programms bewerben kannst. 

Schritt-für-Schritt zum Projektstipendium

Schritt 1: Bewirb Dich für ein Projektstipendium bei der Projektkoordinatorin Hannah Muth oder bei dem/der für Deine Fachrichtung zuständigen FDIBA-Prodekan/in!

Schritt 2: Nun hab etwas Geduld! Die von den Hochschulen einberufene Auswahlkommission bewertet die Bewerber/innen und entscheidet gemeinsam über die Vergabe eines Stipendiums.

Schritt 3: Wenn Du für ein Projektstipendium ausgewählt wurdest, erhältst Du eine Stipendienzusage und eine Stipendienurkunde.

Schritt 4: Durch Rücksendung einer ausgefüllten und unterschriebenen Annahmeerklärung, erklärst Du die Annahme Deines Stipendiums gegenüber der OvGU-FIN.

Bitte vergiss nicht, Dich zusätzlich für einen Studienplatz an der OvGU-FIN zu bewerben! Die Projektkoordinatorin Hannah Muth und der/die für Deine Fachrichtung zuständige FDIBA-Prodekan/in unterstützen Dich dabei. Nimm frühzeitig Kontakt mit Ihnen auf!

Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Auswahlkriterien

Als Mittlerorganisation hat der DAAD den Auftrag, im internationalen Austausch von Studierenden die Besten zu fördern. Dieses Kriterium gilt auch für die Projektstipendien deutscher Hochschulen, die vom DAAD gefördert werden. Fachliche Leistungskriterien bilden die Basis einer Förderung und tragen zu mehr als 50% zur Gesamteinstufung eines Bewerbers/einer Bewerberin bei.

Auswahlkommission

Die von den Hochschulen einberufene Auswahlkommission bewertet die Bewerberinnen und Bewerber, und entscheidet gemeinsam über die Vergabe eines Stipendiums.

Vergabe der Stipendien

Stipendienzusage und Stipendienurkunde

Die deutsche Hochschule stellt dem Stipendiaten/der Stipendiatin eine Stipendienzusage, aus der alle relevanten Informationen zu Umfang und Laufzeit der Förderung hervorgehen, sowie eine Stipendienurkunde aus.

Annahmeerklärung

Der Stipendiat/die Stipendiatin erklärt die Annahme seines/ihres Stipendiums gegenüber der deutschen Hochschule durch Rücksendung einer ausgefüllten und unterschriebenen Annahmeerklärung.

Förderbedingungen

Laufzeit der Stipendien

Die Förderdauer für ein Auslandssemester beträgt in der Regel 5 Monate.

Abbruch eines Stipendiums

Bricht ein Stipendiat/ eine Stipendiatin aus nicht nachvollziehbaren, allein von ihm/ihr zu vertretenden Gründen den geförderten Studienabschnitt ab, sind die bereits für diesen Stipendiaten/diese Stipendiatin ausgezahlten Mittel von der deutschen Hochschule zurückzufordern.

Auszahlung eines Stipendiums

Die Stipendienraten werden monatlich an den Stipendiaten/die Stipendiatin ausgezahlt. Die Höhe der Stipendienrate orientiert sich an den allgemeinen Lebenshaltungskosten. Auskünfte zur Höhe der Stipendienrate sowie der Mobilitätspauschale erteilt die Projektkoordinatorin Hannah Muth.

Gleichzeitige anderweitige Förderung

Der Stipendiat/Die Stipendiatin darf neben dem Stipendium aus Mitteln des DAAD gleichzeitig kein anderes Stipendium von deutscher Seite in Anspruch nehmen. Wenn der Stipendiat/die Stipendiatin ein ergänzendes Stipendium aus seinem Heimatland oder von anderen ausländischen Stellen erhält, bleibt bei seiner Förderung in Deutschland ein Betrag bis zur Höhe der steuerlichen Freibetragsgrenze für geringfügig Beschäftigte (zurzeit monatlich 450 Euro) ohne Anrechnung auf das Stipendium aus Mitteln des DAAD. Der darüberhinausgehende Betrag muss voll auf das aus Mitteln des DAAD geförderte Stipendium angerechnet werden, d.h. das Projektstipendium vermindert sich entsprechend. Über den Erhalt eines zusätzlichen Stipendiums muss der Stipendiat/die Stipendiatin die deutsche Hochschule informieren.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer DAAD finanzierter Stipendien ist nicht möglich.

Einkünfte aus einer Nebentätigkeit

Wenn der Stipendat/die Stipendiatin während der Laufzeit des Stipendiums Einkünfte aus einer Nebentätigkeit erhält, bleibt ein Entgelt bis zur Höhe des Steuerfreibetrags für geringfügig Beschäftigte (monatlich 450 Euro) anrechnungsfrei. Eine "Nebentätigkeit" ist eine Beschäfigung gegen Vergütung (z.B. bezahlte Praktika), die die Arbeitskraft des Stipendiaten ganz oder teilweise in Anspruch nimmt. Soweit die Vergütung (brutto) den Betrag von 450 Euro monatlich übersteigt, muss der darüberhinausgehende Betrag auf das Stiependium angerechnet weren. Die deutsche Hochschule muss ihre Zustimmung zur Nebentätigkeit geben.

Pflichten der Stipendiatinnen und Stipendiaten

Der Stipendiat/Die Stipendiatin ist verpflichtet, die deutsche Hochschule rechtzeitig über alle Tatsachen und Veränderungen zu informieren, die für die Gewährung und Bemessung des gewährten Stipendiums und/oder sonstiger Leistungen von Bedeutung sind.

Dem Stipendiaten/Der Stipendiatin wird der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung nebst Haftpflicht und Unfallversicherung nahegelegt.

Das FDIBA-FIN Doppelabschluss-Programm wird vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes gefördert.

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Letzte Änderung: 10.05.2021 - Ansprechpartner: Webmaster