Zur Einhaltung der Maskenpflicht in den Gebäuden der FIN
Die Fakultätsleitung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die OVGU sich in der 3. Phase des Stufenplanes der Universität zur Einordnung des Infektionsgeschehens befindet und insbesondere die Maskenpflicht unbedingt einzuhalten ist. Sollte diese Anordnung nicht eingehalten werden, behält sich die Fakultätsleitung entsprechende Maßnahmen vor.
- In den Gebäuden und auf den Verkehrsflächen besteht eine Maskenpflicht.
- Maskenpflicht gilt für Studierende auch während der Lehrveranstaltungen am Platz (ausgenommen Sportkurse), wenn Präsenzlehre.
- Bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 m ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch in Außenbereichen zu tragen.
- Vorplatz der Mensa und der Bibliothek
- Denhardt-Straße (Campus Service Center bis Gebäude 22)